Bewertungsportal für Ärzte24. Juni 2009
Die gesetzliche Krankenkasse AOK plant den Start eines Bewertungsportals für Ärzte. Dass Bewertungsportale grundsätzlich erlaubt sind, zeigt die aktuelle Entscheidung des BGH zum Thema “Bewertungsportale”.
Die gesetzliche Krankenkasse AOK plant den Start eines Bewertungsportals für Ärzte. Dass Bewertungsportale grundsätzlich erlaubt sind, zeigt die aktuelle Entscheidung des BGH zum Thema “Bewertungsportale”.
Dafür sieht die Versicherung vor, mit der Bertelsmann-Stiftung zusammenzuarbeiten – diese veröffentlicht ja schon ein mal pro Jahr den “Gesundheitsmonitor”. Dieser beschäftigt sich mit der Gesundheitsversorgung in Deutschland aus der Sicht von Versicherten und Patienten.
Ein solches AOK-Portal wäre nicht das erste seiner Art. Die Ärztekammer befürchtet aber, dass dieses Bewertungsportal im Gegensatz zu den vielen anderen einen offiziellen Charakter bekommen könnte. Immerhin handelt es sich um Bewertungen, die von der größten gesetzlichen Krankenkasse gestützt werden.
Das Angebot der AOK soll “Ärzte-Navigator” heißen. Daran anlehnend wurde bereits der “Krankenhaus Navigator” ins Leben gerufen. Hier können die Patienten bereits nach Kliniken in ihrer Umgebung suchen. Bewertungen können hier aber noch nicht abgegeben werden.
Viele fürchten, dass es auf solchen Bewertungs-Portalen zu übler Nachrede von unzufriedenen Patienten kommen könnte.
Doch wird die AOK garantiert die direkte Konfrontation von Arzt und Patient vermeiden wollen. Inwiefern ihr das gelingt, wird die Zukunft zeigen.
Dass Bewertungsportale nicht grundsätzlich verboten sind, zeigt die aktuelle Entscheidung des BGH bzgl. spickmich.de. Hier hatte eine Lehrerin auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte geklagt und wollte sich nicht von ihren Schülern bewerten lassen – die ihr im Schnitt eine 4,3 gaben. Der BGH entschied, dass Lehrer das aushalten müssen, alelrdings betonte die Vorsitzende, dass es sich hier durchaus um eine Einzelfallentscheidung handele (mehr…)
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