Strafe ja, aber richtig
Wirksamkeit einer formularmäßigen Vertragsstrafenabrede
Autor: RA Stephan Beume, Köln
URTEIL:
Gericht: BAG
Aktenzeichen: 8 AZR 973/06
Datum: 14.08.2007
Ein Arbeitnehmer darf grundsätzlich nicht während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber treten. Ignoriert der Arbeitnehmer dies, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer den dadurch entstandenen Schaden ausgleichen muss. Kann dieser Schadensersatzanspruch in einer Vertragsstrafenklausel festgehalten werden ?
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