Internetrecht: Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füge einem anderen zu
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füge einem anderen zu
Lehrerbewertung im Schülerportal spickmich.de
Internetportale sind beliebt und weit verbreitet. So erfreuen sich Online-Portale und Netzwerke einer großen Beliebtheit. Doch wie ist die Situation zu bewerten, in der diese Portale als Plattform genutzt werden, um Bewertungen über zum Beispiel Lehrer auszutauschen?



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